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Presseinfo 17.07.2023

Betriebsbeauftragte - Tagung zum Thema Ersatzbaustoffe bei Grace in Worms

Wie Dieter Wasmuth, Vorsitzender der Regionalgruppe Rheinland-Pfalz/Saarland im VBU, Verband der Betriebsbeauftragten e.V. mitteilt, war das Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung zum 01. August Hauptthema der gestrigen Jahrestagung. Dr. Ruprecht Baumheier von IGB Rhein-Neckar Ingenieurgesellschaft mbh in Ludwigshafen erläuterte im Fachvortrag die wichtigsten Neuerungen: So würden künftig 35 verschiedene Mineralische Ersatzbaustoffe (MBE), wie z.B. Recyclingbaustoff, Bodenmaterial, Baggergut konkret definiert. Daraus folgten Untersuchungspflichten für Erzeuger und Besitzer mit verbindlichem  Eignungsnachweis (EN). Entsorgungsanlagenbetreiber könnten Mitglied in einer Güteüberwachungsgesellschaft werden und müssten durch einen Lieferschein mit Deckblatt differenzierte Daten mittels dieses Formulars erbringen.

In Rheinland-Pfalz seien die neuen  nforderungen bereits seit Januar dieses Jahrs im 2 Rahmen einer Übergangsregelung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität anwendbar; das bisherige LAGA-Merkblatt M 20 würde insoweit künftig ersetzt. Durch die erstmalig bundeseinheitlichen Anforderungen an die Herstellung und den Einbau von MEB`s sollen Ressourcen geschont und letztlich der Umgang mit Rohstoffen effizienter gestaltet werden; dies vor dem Hintergrund, dass die überwiegende Masse unserer Abfälle mineralischer Natur sind und dieses Potential viel stärker als Ersatzbaustoff genutzt werden muss, also weg von linearen Prozessen – bis in die Deponie - hin zur Kreislaufwirtschaft im Sinne des sogenannten Green Deals. Das bedeutet auch nachhaltigen Schutz von Boden und Grundwasser. Die Umsetzung bei Tiefbaumaßnahmen sowie Auswirkungen auf genehmigte Einbaumaßnahmen etc., d.h. Verwendung anzeigepflichtiger Ersatzbaustoffe würden auch in einem  behördlichen Ersatzbaustoffkataster Niederschlag finden.

gez.
Dieter Wasmuth

VBU final BaRr

 

 

 

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