1 Jahr Elektroschrott-Novelle

Recycling-Quote weiterhin gering
Die Richtlinie der Europäischen Union zur „Beschränkung der Verwendung von gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten (2011/65/ EU – RoHS) hat eine Anpassung innerstaatlicher Vorschriften erfordert. In Deutschland ist das vor mehr als einem Jahr mit dem Inkrafttreten der „ElektroStoff-Verordnung“ geschehen, die seither für das Inverkehrbringen und das Bereitstellen von neuen Elektro- und Elektronikgeräten gilt.

Eine sichere, fachgerechte und ressourceneffiziente Verwertung von Computern, Fernseher, mobilen Geräten, Home-Entertainment-Produkten, Spielzeugen und größeren Geräten wie Kühlschränken und Herden etc. ist aber nach wie vor ein Problem geblieben, das immer mehr an Brisanz gewinnt, denn jedes Jahr werden Millionen Handys, Computer und Fernseher verkauft und überfluten den enorm wachsenden Markt. Das Bedürfnis nach Besitz des neuesten Produktes führt dabei dazu, dass Elektro- und Elektronikgeräte schnell veralten oder durch „up-dates“ nicht mehr unterstützt und schließlich wegen ihrer nur noch eingeschränkten Funktionsfähigkeit entsorgt werden. Dadurch wächst der Müllberg ausgedienter Geräte. Die Folgen der unzureichenden Sammlung und Verwertung sind dramatisch, denn einerseits enthält Elektroschrott weiterhin viele gefährliche Substanzen und andererseits sind die Rücklaufquoten von Elektro- und Elektronikaltgeräten und die Anzahl der recycelten Geräte in Deutschland  gering. Sie liegt nach wie vor bei unter 50 %. Selbst bei Rückgabe werden dann auch nur sehr geringe Mengen wertvoller Rohstoffe aus dem gesammelten Elektroschrott wiedergewonnen, zumal sich das Recycling oftmals auf die mengenmäßig häufigsten Materialien wie Kupfer und Stahl beschränkt. Da noch offen ist, ob Elektroaltgeräte in Zukunft über die „Wertstofftonne“  entsorgt werden dürfen, ist fraglich, ob nach der mit bevor stehenden Systemumstellung vom „gelben“ Sack/Tonne eine Steigerung ihrer Recyclingquote zu erwarten sein wird. Nach Ansicht des Betriebsbeauftragten-Verbandes VBU sollte deshalb die Rückgabe von Elektro-Altgeräten durch Implementierung  von Bewertungsgrundlagen für Annahmestellen beim Handel oder bei den Wertstoffhöfen attraktiver gemacht werden.