Öffentliche Organisation der Kreislaufwirtschaft

Kein Garant für höhere Recyclingquoten
Die Bundestagesfraktion der Bündnis 90/Die Grünen fordert die Bundesregierung zu einem ökologischen und Transparenz schaffendes „Wertstoffgesetz“ auf, da das System der geteilten Verantwortung von privaten und öffentlich-rechtlichen Entsorgern nach ihrer Ansicht nicht zu größtmöglichen ökologischen Erfolgen führt und alles, was über die die vorgeschriebenen Recyclingquoten hinausgeht, in die günstigste Entsorgung gegeben wird. 

Danach  sollen die Kommunen die Organisationsverantwortung für die Erfassung der in der Wertstofftonne gesammelten Wertstoffe zurückerhalten und jährlich über die Menge der anfallenden Wertstoffe und deren Verbleib berichten. Von der Initiative für ein „Wertstoffgesetz“ versprechen sich die „Grünen“ eine deutliche Erhöhung des Anteils der stofflich verwerteten Wertstoffe in Abfällen, schreiben sie in einem Antrag (BT-Drucksache 18/4648), weil die Recyclingquoten für Wertstoffe mit einer Orientierung an Vorjahresergebnissen „selbstlernend“ ausgestaltet werden sollen. Der Betriebsbeauftragten-Verband VBU sieht dagegen in einer Neuorganisation der Organisationsverantwortung in öffentlich-rechtlicher Hand keinen geeigneten Beitrag zu Ressourcenschonung und Umweltschutz und verweist darauf, dass öffentliche Zuständigkeit und damit verbundenem zusätzlichen Verwaltungsaufwand schon in der Vergangenheit kaum etwas zur nachhaltigen Verbesserung betrieblicher Abläufe beigetragen hat. 

[[BACK]]