Gefährliche Stoffe in Elektrogeräten

Die EU verbietet gefährliche Stoffe in weiteren Elektro- und Elektronikgeräten. Für eine breite Palette an Geräten, etwa Fernseher, Radios, Videokameras und IT-Anlagen, bestehen schon heute Regelungen. Mit einer am 24. November 2010 durch das EU-Parlament verabschiedeten Richtlinie werden die Verbote unter anderem auf medizinische Apparate und Überwachungsanlagen ausgeweitet.

Hersteller von neu unter die Regeln fallenden Elektro- und Elektronikgeräten haben acht Jahre Übergangszeit zur Umstellung. In Übereinstimmung mit der Chemikalien-Verordnung REACH wird ein weniger komplizierter und effizienterer Mechanismus zur Überprüfung und Änderung der Liste verbotener Stoffe eingeführt.

Die bereits bestehende Richtlinie hat in der EU und weltweit zu bedeutenden Fortschritten bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten geführt. Sie trägt dazu bei, dass zahlreiche seltene Stoffe, die in diesem Bereich Verwendung finden, wiederverwertet werden. Der im November 2010 von Europäischen Parlament verabschiedete Text muss nun von den EU-Staaten im Rat formell angenommen werden. Die Mitgliedsstaaten haben dann achtzehn Monate Zeit, die Richtlinie in einzelstaatliches Recht zu übertragen.

[[BACK]]