Bundesweite Büros

Der VBU unterhält im Bundesgebiet 5 Büros, um bei Bedarf individuelle Beratungs- und Vertretungsleistungen am Wohn- oder Arbeitsort seiner Mitglieder anbieten zu können. Der Service wird insbesondere von den Mitgliedern genutzt, die sich zum Verbandsrechtsschutz angemeldet haben.

Mit Ausnahme der zentralen Geschäftsstelle in Essen sind die übrigen Niederlassungen nicht ständig besetzt. Eine vorherige Vereinbarung für einen Termin in einer der regionalen Büros über die zentrale Geschäftsstelle in Essen ist daher unerläßlich.

Hier erreichen Sie uns persönlich:

Geschäftsstelle Essen
Alfredstraße 155
45131 Essen
Tel. 0201/95971-15
Fax 0201/95971-29
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Büro Berlin
Pariser Platz 6
10117 Berlin
Tel. 030/200772-10
Fax 030/200772-02


Büro Hamburg
Große Bleichen 21
20354 Hamburg
Tel.: 040/248224-11


Büro Frankfurt
Zeil 79
60313 Frankfurt
Tel.: 069/21995-484
Fax: 069/21995-485


Büro Stuttgart
Curiestraße 2
70563 Stuttgart
Tel.: 0711/6014-170
Fax: 0711/6014-373

Vorstand:

Verbandsvorsitzender
Bernhard Schwager
M. Env. Sc.
 
 
Raphael Artischewski
Dipl.-Ing.
CORE Umweltgutachter GmbH
 
Frank P. Haufe
Dipl.- Betriebswirt (FH), Dipl.- Wirtschaftspädagoge
Avacon Netz GmbH
 

Geschäftsführer:

tenEicken 80x120
Jörg ten Eicken
Dipl.-Jur.
VBU e.V.
 
 
 
 

VBU-Rechtsschutz-Richtlinien

Der VBU kann nach Maßgabe nachstehender Richtlinien kostenfreien Rechtsschutz gewähren, wenn sich das Mitglied dafür beim Vorstand gegen zusätzlichen Beitrag angemeldet hat.

I. Anspruchsvoraussetzungen
Rechtsschutz wird ausschließlich durch den Verband bzw. seine Mitarbeiter in dienstlichen Angelegenheiten gewährt. Nimmt ein Mitglied fremden Rechtsschutz in Anspruch, besteht keine Verpflichtung des Verbandes auf Übernahme der dadurch entstehenden Kosten.

  1. Rechtsschutz kann kostenfrei gewährt werden, soweit keine Rechtsschutzansprüche gegen den Arbeitgeber oder eine Rechtsschutzversicherung bestehen. Die Gewährung setzt voraus, daß die fälligen Mitgliedsbeiträge entrichtet sind.
  2. Der Rechtsschutz kann entzogen werden, wenn Verbandsweisungen zuwider gehandelt worden ist oder wenn sich die Weiterverfolgung eines Rechtsstreits als aussichtslos erweist und das Begehren des Mitglieds, das Verfahren gleichwohl weiterzuführen, als mutwillig erscheint.

II. Anspruch auf Rechtsschutz
Rechtsschutz setzt voraus, daß der zugrunde liegende Sachverhalt sich während der Verbandszugehörigkeit des Mitglieds nach der Rechtsschutzanmeldung ereignet hat und die Wahrnehmung des rechtlichen Interesses hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.

  1. Rechtsschutz wird als Vertretung des Mitglieds vor den deutschen Gerichten der Arbeits- und Verwaltungsgerichtsbarkeit, außerdem als Unterstützung in Ermittlungs-, Zwischen- und Hauptverfahren in Straf- und Bußgeldsachen aus Anlass des Verdachts fahrlässigen Fehlverhaltens oder als Zeugenbeistand, gewährt. Über die Gewährung von Rechtsschutz ist für jeden Rechtszug gesondert zu entscheiden. Vor den ordentlichen Gerichten wird Rechtsschutz gewährt, soweit diese für die Inanspruchnahme eines Arbeitnehmers durch Dritte ausnahmsweise zuständig sind.
  2. Wird Rechtsschutz versagt, ist dem Antragsteller ein schriftlich begründeter Ablehnungsbescheid zu erteilen. Gegen den Ablehnungsbescheid kann er binnen eines Monats nach Bekanntgabe den Vorstand mit einem schriftlich begründeten Antrag anrufen. Der Vorstand entscheidet endgültig.

III. Antragstellung und Verfahrensdurchführung bei Rechtsschutz
Bei Inanspruchnahme von Rechtsschutz ist unbeschadet der persönlichen Verantwortung des Mitglieds für eine sachgemäße Durchführung den Weisungen des Verbandes zu folgen. Ein Vergleichsabschluß oder eine Klagerücknahme, gleich von welcher Partei, bedarf der vorherigen Genehmigung des Verbandes.

  1. Nimmt ein Mitglied ohne vorheriges Einverständnis des Verbandes fremden Rechtsschutz in Anspruch, so kommt die gleichzeitige Gewährung von Verbandsrechtsschutz grundsätzlich nicht in Betracht.

Das Anmeldeformular erhalten Sie hier.

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Mitgliedschaft

Wer kann Mitglied werden? (§ 4 der Satzung)

Dem Verband können als Mitglieder beitreten:

Personen, die nach gesetzlichen oder technischen Vorschriften zu Beauftragten bestellt worden sind, den Behörden gegenüber benannt wurden, oder die die gleichen oder ähnliche Aufgaben wahrnehmen bzw. die die Arbeit der Beauftragten koordinieren oder leiten.

Die Anmeldung zur Aufnahme hat schriftlich zu erfolgen und wird schriftlich bestätigt. Mit dem Aufnahmeantrag erkennt der Antragsteller die Satzungen des Verbandes in der jeweils gültigen Fassung als verbindlich an. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.

Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt. Er wird mit dem Beginn des Geschäftsjahres fällig. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Mitglieder können gegenüber dem Vorstand den Austritt zum Ende eines Kalenderjahres erklären. Die Erklärungsfrist beträgt drei Monate.

Mitglieder können durch Beschluss des Vorstandes nach vorheriger Anhörung des Betroffenen ausgeschlossen werden, wenn sie das Ansehen oder die Interessen des Verbandes geschädigt haben oder ihrer Beitragspflicht trotz zweimaliger Mahnung nicht nachgekommen sind. Der Ausschluß ist dem Mitglied schriftlich mitzuteilen. Gegen den Beschluss kann innerhalb von 14 Tagen die Mitgliederversammlung angerufen werden, die endgültig entscheidet, bis dahin ruhen alle Mitgliedschaftsrechte.

Was kostet die Mitgliedschaft?
Zu einem Jahresbeitrag von z. Zt. € 120,- wird man Mitglied. Außerordentliche Beiträge werden gerne entgegengenommen. Die Beiträge sind steuerlich abzugsfähig.

Gibt es Rechtsschutz?
Der VBU kann nach seiner Satzung Rechtsschutz gewähren. Der Mitgliedsbeitrag beläuft sich dann auf zusätzlich € 90 ,- / Jahr.

Wie werde ich Mitglied?
Die vielfältigen Aufgaben der Betriebsbeauftragten für Umweltschutz erfordern eine umfassende Interessenvertretung, da die Probleme nicht geringer werden.

Als beteiligter Kreis haben wir Einfluß auf die Gesetzgebung.

Durch die Einrichtung regionaler Arbeitskreise bieten wir allen Mitgliedern aktive Mitarbeit an.

Wir hoffen, Sie bald als neues Mitglied begrüßen zu dürfen.

Als Beitrittserklärung verwenden Sie bitte das ANMELDEFORMULAR

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